Baurechte + Dienstbarkeiten

Bauen, Baurechte und Dienstbarkeiten

Eigenes Haus im «Baurecht»

Bauland ist teuer. Es ist aber auch möglich, ein Haus oder ein Grundstück «im Baurecht» zu erwerben. Somit kann mit einer geringeren Investition der Traum von einem eigenen Haus in Erfüllung gehen.

Ein Fuss- und Fahrwegrecht auf dem Grundstück des Nachbarn, ein Näherbaurecht oder ein Durchleitungsrecht von Strom-, Wasser- oder Gasleitungen kommen sehr häufig vor. Deshalb ist es wichtig, gut beraten zu sein.

Beratung für Baurechte

Selbständige und dauernde Baurechte

In der Regel ist das Baurecht ein sogenannt selbständiges und dauerndes Recht. Es ist selbständig, wenn es nicht an eine bestimmte Person gebunden ist; es kann deshalb auch vererbt oder durch Verkauf oder Schenkung auf eine andere Person übertragen werden. Dauernd ist es, wenn es für mindestens 30 Jahre gelten soll. Ein selbständiges und dauerndes Baurecht kann im Grundbuch als eigenes Grundstück eingetragen werden. Somit kann das Baurechtsgrundstück selber mit Dienstbarkeiten und Pfandrechten belastet werden.

Unselbstständige Baurechte

Das unselbständige Baurecht unterscheidet sich vom selbständigen Baurecht dadurch, dass es entweder zugunsten eines beherrschenden Grundstücks, zugunsten einer bestimmten Person oder auf eine Dauer von weniger als 30 Jahren errichtet wurde.

Fuss-/Fahrwegrechte

Ein Grundeigentümer kann seinem Nachbarn ein Fuss- und Fahrwegrecht einräumen, d.h. das Recht, über sein Grundstück zur Nachbarliegenschaft zu fahren und zu gehen. Innerhalb der Schranken des Gesetzes können die Parteien den Inhalt und den Umfang des Fuss- und Fahrwegrechts beliebig regeln.

Näherbaurechte

Das Näherbaurecht ist das Recht von Nachbarn, die vom Kanton und von der Gemeinde vorgeschriebenen Grenz- und Gebäudeabstände zu unterschreiten. Dieses Recht wird einseitig oder auch gegenseitig eingeräumt, näher an die Grenze zu bauen, als es die Bau- und Zonenordnung vorschreibt.

Beratung bei Quartierplanverfahren


Die Entwicklung von Quartieren sind spannende Projekte, von denen wir in der Vergangenheit einige in Chur und Umgebung fachlich begleiten durften. Gerne begleiten wir auch Ihr öffentliches oder privates Quartierplanverfahren als externe Berater.

Beratung Dienstbarkeiten

Durchleitungsrechte

Die Schweiz wird von einem dichten Leitungsnetz durchzogen. Das Elektrizitätsnetz umfasst rund 250'000 km und das Kanalisationsnetz ca. 130'000 km Leitungen. Hinzu kommen diverse weitere Leitungsnetze, sei es für die Versorgung mit Frischwasser, elektrischer Energie, Gas, Fernwärme, Glasfaser usw. In den meisten Fällen führen Versorgungs- und Entsorgungsleitungen nicht nur durch eigene, sondern auch durch Grundstücke Dritter. Dienen Leitungen einem übergeordneten öffentlichen Interesse (z.B. Telekommunikationsleitungen), gelten für die Errichtung und Nutzung spezielle gesetzliche Bestimmungen. Werden Leitungen dagegen für private Interessen genutzt, gelten die Regeln des Schweizerischen Zivilgesetzbuchs (ZGB). In diesem Fall erlaubt die Einräumung eines Durchleitungsrechts als Dienstbarkeit dem Berechtigten die Errichtung von Leitungen sowie den Transport von Elektrizität, Heizwärme, Wasser und anderen Stoffen oder Energien durch fremde Grundstücke.
Aber wie entstehen solche Dienstbarkeiten und wer trägt nun die Kosten für den laufenden Unterhalt, für eine allfällige Erneuerung oder gar Verlegung solcher Transitleitungen? Alle diese Fragen klären, verhandeln und erledigen wir gerne für Sie.

Wohnrechte

Wohneigentümer haben die Möglichkeit ihren Besitz im Voraus ihren Nachkommen zu vermachen, aber weiterhin in ihrem Haus oder in Ihrer Wohnung zu leben. Eine Variante die sowohl den Eltern als auch den Nachkommen gewisse Vorteile bringt. Eine genaue Prüfung der Situation und die Beratung eines Immobilienexperten ist auch in diesem Fall zu empfehlen.

Ihre Immobilienexperten sind für Sie da

Das Baurecht und die verschiedenen Dienstbarkeiten sind komplizierte, rechtliche Konstrukte. Eine breite Sicht der Dinge, verbunden mit einer genauen Detailarbeit, ist sehr wichtig. Gerne beraten wir Sie bei Ihrem Bauvorhaben, machen rechtliche Abklärungen oder übernehmen Behördengänge (Grundbuchamt, Bauamt usw.) für Sie. Zudem stehen wir Ihnen bei Verhandlungen mit unserem Know-how und unserer Erfahrung zur Seite.
Nehmen Sie mit uns Kontakt auf, damit auch Ihr Bauvorhaben gelingt und Sie viel Freude an Ihrem neuen Eigenheim haben.
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